Wir gründen und verwalten Stiftungen

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15 Experten aus dem Finanz-, Steuer- und Rechtsbereich im Partnernetzwerk

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Über 100 Millionen Euro an Anlage-, Immobilien- und Unternehmensvermögen gesichert

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40 erfolgreiche Stiftungsgründungen in den letzten 2 Jahren

Aktuelles zur Stiftungsgründung

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Unsere Grundsätze einer guten Treuhandverwaltung

Die Verwaltung einer Stiftung ist eine anspruchsvolle Aufgabe und stellt Stifter bzw. stellvertretende Stiftungsorgane vor Herausforderungen bei der richtigen Umsetzung rechtlicher und steuerlicher Anforderungen und der Weiterentwicklung des Stiftungsvorhabens. In dem folgenden Artikel zeigen wir unsere Grundsätze einer professionellen Treuhandverwaltung auf.

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Was ist eine Stiftung?

Entdecken Sie in diesem Artikel die spannende Welt der Stiftungen: ihre Definition, die verschiedenen Stiftungsarten, ihre Funktionsweise und wie sie die Gesellschaft nachhaltig prägen.

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Die Stiftungsrechtsreform – Was Sie wissen sollten

Die Vereinheitlichung des Bundesstiftungsrechts tritt zum 01.07.2023 in Kraft. Die Änderungen, welche sich daraus für bestehende rechtsfähige Stiftungen und Stiftungsgründungen ergeben, werden im Folgenden dargestellt.

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Adresse Zehmener Straße 9,
04564 Böhlen

Team Augenhöhe & Vertrauen Stiftungsmanagment Leipzig GmbH
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Häufige Fragen zur Stiftungsgründung

Soweit ein ausreichend hohes Stiftungskapital zur Verfügung steht, sollte an erster Stelle Klarheit darüber geschaffen werden, welchen Zeck die Stiftung verfolgen soll. Dabei sollte innerhalb der Stiftungsberatung geklärt werden, was, wofür und wie die Erträge der Stiftung verwendet werden sollen.

Daraus resultiert der rechtliche Rahmen der Stiftung in Form des Stiftungsgeschäfts und der Satzung, welcher Voraussetzung für die Anerkennung bei der Stiftungsaufsichtsbehörde ist und somit die Stiftung zu gründen. Diese Gründungsdokumente der Stiftung enthalten den Namen der Stiftung, der Stifter, Art der Stiftung, Höhe des Grundstockvermögens, Begünstigte der Stiftung, Zweck der Stiftung, die Stiftungsorgane u.v.m.

Handelt es sich um eine gemeinnützige Stiftung ist die Bewilligung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt erforderlich. Nach erfolgreicher Anerkennung der Stiftung wird mit der Übertragung des Stiftungsstocks der Gründungsprozess der Stiftung abgeschlossen.

Die Familienstiftung dient dem finanziellen Wohle und der Absicherung der Stifter und seiner Familienangehörigen. Das Familienvermögen kann in einer Stiftung über Generationen hinweg zusammengehalten und optimal vermehrt werden. Dabei können alle Vermögenswerte der Familie, seien es Immobilien, Aktien oder Unternehmensbeteiligungen in die Stiftung eingebracht werden und sind dort umfassend vor privaten und geschäftlichen Risiken, wie beispielsweise Erbstreitigkeiten, Scheidung oder Insolvenz geschützt. Wie Sie eine Familienstiftung gründen erfahren Sie hier.

Gemeinnützige Stiftungen dienen dem Wohle der Allgemeinheit beispielsweise im Bereich Naturschutz, Kunst und Kultur oder der Jugendhilfe. Sie eignen sich dafür, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, sich zu engagieren oder auch die Außendarstellung seines Unternehmens zu verbessern. Der Fiskus belohnt gemeinnützige Bemühungen mit umfassenden Steuervergünstigungen. Eine gemeinnützige Stiftung zu gründen lohnt sich somit für beide Seiten: den Stifter sowie die Begünstigten der Stiftung.  Alle anerkannten gemeinnützigen Tätigkeitsfelder finden sich in der Abgabenordnung § 52.

Diese Stiftungsart hält Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften oder betreibt selbst ein Unternehmen. Während die Stiftung als Gesellschafter einer Unternehmung oft genutzt wird und viele Vorteile bietet, ist die direkte operative Tätigkeit einer Stiftung eher selten und steuerlich sowie haftungstechnisch nachteilig.

Oftmals unterscheidet sich die unternehmensverbundene Stiftung nicht wesentlich von der Familienstiftung. Sowohl die eine, als auch die andere kann als Holding fungieren, damit private und unternehmerische Risiken nicht auf die Vermögensstruktur durchschlagen.

Eine rechtsfähige Stiftung ist eine Vermögensmasse, die sich selbst gehört. Das Vermögen wird bei der Stiftungsgründung von den Stiftern eingebracht, jedoch hat die Stiftung keine Mitglieder, Aktionäre oder andere Formen der Teilhaberschaft. Die rechtsfähige Stiftung agiert als eigenständige Rechtsperson im Geschäftsverkehr und wird durch den Stiftungsvorstand nach außen vertreten. Die Stiftungsbehörde des Bundeslandes entscheidet über die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung und überwacht die Einhaltung des Stiftungszwecks. Eine rechtsfähige Stiftung zu gründen ist somit ein behördlicher Akt, bei welchem im Vorfeld der Stiftungsgründung und im laufenden Stiftungsbetrieb den Anforderungen der Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes nachzukommen ist.

Treuhandstiftungen sind die Urform aller Stiftungen. Die Stiftungsgründung einer Treuhandstiftung durchläuft dabei nicht den behördlichen Anerkennungsprozess durch die Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Daher kann sie schneller gegründet werden und bietet die größtmögliche Flexibilität bei Satzungsänderungen und dem Mindestkapital der Stiftung. Ein weiterer Vorteil der Treuhandstiftung ist, dass sie nicht den neuen Publizitätspflichten ab 2026 unterliegt und damit ein Höchstmaß an Schutz der Privatsphäre bietet. Um eine Treuhandstiftung zu gründen, benötigt der Stifter einen Treuhänder, welcher das Stiftungsvermögen verwaltet und die Stiftung nach außen vertritt. Die professionelle Treuhandverwaltung ist, neben der Stiftungsberatung und Stiftungsgründung, eine unserer Kernkompetenzen.

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