Die Stiftung ist die älteste und bewährteste Gesellschaftsform in Deutschland. Die bekannteste unter Ihnen, die Fugger – Stiftung, gibt es seit dem Mittelalter.
Seitdem nutzen vor allem die Wohlhabendsten unserer Gesellschaft das Stiftungskonzept, um ihr Vermögen sicher und steueroptimiert von einer Generation zur nächsten weiterzureichen und zu vermehren.
Unser Ziel ist es, die Vorteile der Stiftung auch der vermögenden bzw. einkommensstarken Mittelschicht zugänglich zu machen, um den Risiken aus Unternehmertum und den Krisen der aktuellen Zeit einen sicheren Hafen entgegensetzen zu können.
Wir beraten Sie zum Thema Stiftung, helfen bei der Stiftungsgründung und verwalten auf Wunsch Ihre Stiftung.
15 Experten aus dem Finanz-, Steuer- und Rechtsbereich im Partnernetzwerk
Über 100 Millionen Euro an Anlage-, Immobilien- und Unternehmensvermögen gesichert
40 erfolgreiche Stiftungsgründungen in den letzten 2 Jahren
Die Familienstiftung bietet Immobilienbesitzern zahlreiche Vorteile für die langfristige Vermögenssicherung und -verwaltung. Auch auf die steuerlichen Vorteile sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Familienstiftung wird im folgenden Artikel eingegangen.
Weiter lesenDie Stiftungsaufsicht in Deutschland ist ein wesentlicher Bestandteil des Stiftungswesens, der dazu beiträgt, die Rechtskonformität und Wirksamkeit von Stiftungen sicherzustellen. In diesem Beitrag werden wir die Funktionen, gesetzlichen Grundlagen sowie Aufgaben betrachten.
Weiter lesenVerbrauchsstiftungen erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit. Gründe sind das Verfolgen eines zeitlich befristeten Vorhabens durch die Stiftung sowie die relativ geringen Erträge, die sich am Kapitalmarkt in den vergangenen Jahren erzielen ließen.
Weiter lesenDie Stiftungsmanagement Leipzig GmbH bündelt Rechts-, Steuer- und Finanzexpertise, um das passende Stiftungskonzept für Sie zu errichten und Ihr Vermögen zu schützen.
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Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten liegt uns am Herzen. Hinter jeder Vermögenssituation steckt eine einzigartige Familiengeschichte. Wir hören zu, strukturieren, optimieren und schützen Ihr Vermögen.
Die Konzeption und Verwaltung einer Stiftung ist eine komplexe Angelegenheit. Mit der Praxiserfahrung aus über 40 Stiftungsgründungen begleiten wir diesen Prozess als zuverlässiger Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Soweit ein ausreichend hohes Stiftungskapital zur Verfügung steht, sollte an erster Stelle Klarheit darüber geschaffen werden, welchen Zeck die Stiftung verfolgen soll. Dabei sollte innerhalb der Stiftungsberatung geklärt werden, was, wofür und wie die Erträge der Stiftung verwendet werden sollen.
Daraus resultiert der rechtliche Rahmen der Stiftung in Form des Stiftungsgeschäfts und der Satzung, welcher Voraussetzung für die Anerkennung bei der Stiftungsaufsichtsbehörde ist und somit die Stiftung zu gründen. Diese Gründungsdokumente der Stiftung enthalten den Namen der Stiftung, der Stifter, Art der Stiftung, Höhe des Grundstockvermögens, Begünstigte der Stiftung, Zweck der Stiftung, die Stiftungsorgane u.v.m.
Handelt es sich um eine gemeinnützige Stiftung ist die Bewilligung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt erforderlich. Nach erfolgreicher Anerkennung der Stiftung wird mit der Übertragung des Stiftungsstocks der Gründungsprozess der Stiftung abgeschlossen.
Die Familienstiftung dient dem finanziellen Wohle und der Absicherung der Stifter und seiner Familienangehörigen. Das Familienvermögen kann in einer Stiftung über Generationen hinweg zusammengehalten und optimal vermehrt werden. Dabei können alle Vermögenswerte der Familie, seien es Immobilien, Aktien oder Unternehmensbeteiligungen in die Stiftung eingebracht werden und sind dort umfassend vor privaten und geschäftlichen Risiken, wie beispielsweise Erbstreitigkeiten, Scheidung oder Insolvenz geschützt. Wie Sie eine Familienstiftung gründen erfahren Sie hier.
Gemeinnützige Stiftungen dienen dem Wohle der Allgemeinheit beispielsweise im Bereich Naturschutz, Kunst und Kultur oder der Jugendhilfe. Sie eignen sich dafür, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, sich zu engagieren oder auch die Außendarstellung seines Unternehmens zu verbessern. Der Fiskus belohnt gemeinnützige Bemühungen mit umfassenden Steuervergünstigungen. Eine gemeinnützige Stiftung zu gründen lohnt sich somit für beide Seiten: den Stifter sowie die Begünstigten der Stiftung. Alle anerkannten gemeinnützigen Tätigkeitsfelder finden sich in der Abgabenordnung § 52.
Diese Stiftungsart hält Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften oder betreibt selbst ein Unternehmen. Während die Stiftung als Gesellschafter einer Unternehmung oft genutzt wird und viele Vorteile bietet, ist die direkte operative Tätigkeit einer Stiftung eher selten und steuerlich sowie haftungstechnisch nachteilig.
Oftmals unterscheidet sich die unternehmensverbundene Stiftung nicht wesentlich von der Familienstiftung. Sowohl die eine, als auch die andere kann als Holding fungieren, damit private und unternehmerische Risiken nicht auf die Vermögensstruktur durchschlagen.
Eine rechtsfähige Stiftung ist eine Vermögensmasse, die sich selbst gehört. Das Vermögen wird bei der Stiftungsgründung von den Stiftern eingebracht, jedoch hat die Stiftung keine Mitglieder, Aktionäre oder andere Formen der Teilhaberschaft. Die rechtsfähige Stiftung agiert als eigenständige Rechtsperson im Geschäftsverkehr und wird durch den Stiftungsvorstand nach außen vertreten. Die Stiftungsbehörde des Bundeslandes entscheidet über die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Stiftung und überwacht die Einhaltung des Stiftungszwecks. Eine rechtsfähige Stiftung zu gründen ist somit ein behördlicher Akt, bei welchem im Vorfeld der Stiftungsgründung und im laufenden Stiftungsbetrieb den Anforderungen der Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes nachzukommen ist.
Treuhandstiftungen sind die Urform aller Stiftungen. Die Stiftungsgründung einer Treuhandstiftung durchläuft dabei nicht den behördlichen Anerkennungsprozess durch die Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Daher kann sie schneller gegründet werden und bietet die größtmögliche Flexibilität bei Satzungsänderungen und dem Mindestkapital der Stiftung. Ein weiterer Vorteil der Treuhandstiftung ist, dass sie nicht den neuen Publizitätspflichten ab 2026 unterliegt und damit ein Höchstmaß an Schutz der Privatsphäre bietet. Um eine Treuhandstiftung zu gründen, benötigt der Stifter einen Treuhänder, welcher das Stiftungsvermögen verwaltet und die Stiftung nach außen vertritt. Die professionelle Treuhandverwaltung ist, neben der Stiftungsberatung und Stiftungsgründung, eine unserer Kernkompetenzen.