Was ist eine Stiftung?

Tauchen Sie ein in die faszinierende Welt der Stiftungen! Von Definition über verschiedene Arten bis zur Funktionsweise – entdecken Sie, wie Stiftungen die Gesellschaft nachhaltig prägen und gestalten.

 

Merkmale und Definition der Stiftung

Der Grundsatz einer Stiftung besteht darin, dass der Stifter langfristig einen Stiftungszweck verfolgt und dafür Vermögen in eine Stiftung einbringt. Eine Stiftung ist demnach eine gesellschaftsrechtliche Organisation, die im Kern aus Vermögenswerten wie beispielsweise Geldvermögen, Immobilien oder Wertpapieren besteht, die vom Stifter gestiftet werden und der Verwirklichung des zuvor festgelegten Ziels dauerhaft dienen. Eine Stiftung kann von Privatpersonen, Unternehmen, staatlichen oder kirchlichen Institutionen gegründet werden. Der Stiftungszweck ist, parallel zum Stiftungsnamen, Stiftungssitz sowie festgelegten Stiftungsorganen, in der Stiftungssatzung verankert.

 

Stiftungsstock und Erträge

Dabei ist zu beachten, dass nicht das gestiftete Kapitalvermögen der Erfüllung des Stiftungszweckes unterliegt, sondern die Erträge, die daraus resultieren. Das eingebrachte Stiftungsvermögen bildet den Grundstock, welcher nicht geschmälert werden darf, um die Nachhaltigkeit sowie Dauerhaftigkeit einer Stiftung zu gewährleisten. Das bedeutet andererseits, dass die Vermögenswerte nach der Stiftungsgründung sowie dem Schenkungsakt der Stiftung gehören und der Stifter anschließend nur noch über deren Verwaltung und Ertragsverwendung verfügt.

 

Stiftungsarten

Stiftungen als organisatorische Institutionen können verschiedene Ausprägungen haben. Darunter zählen beispielsweise gemeinnützige Stiftungen, Familienstiftungen und Treuhandstiftungen. Die Stiftungsformen werden dabei in rechtsfähige und nicht rechtsfähige Stiftungen untergliedert.

 

Öffentlich-rechtliche Stiftungen

Zu den rechtsfähigen gehören zum einen die Stiftungen des öffentlichen Rechts und zum anderen die Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Bei den öffentlich-rechtlichen Stiftungen handelt es sich um Stiftungen, die die Verfolgung von öffentlichen Zwecken innehaben, wie beispielsweise die Versorgungssicherheit. Das bedeutet, dass der Staat bestimmte Vermögenswerte einem spezifischen Zweck widmet und sich dieses Vermögen dadurch verselbständigt.

 

Privatnützige versus gemeinnützige Stiftungen

Hinsichtlich der privatrechtlichen Stiftungen wird zusätzlich zwischen den gemeinnützigen und privatnützigen Stiftungen differenziert. Die gemeinnützigen Stiftungen verfolgen einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck. Diese Stiftungsvariante ist im Sinne der Abgabenordnung steuerbegünstigt und ist dazu berechtigt, Spenden entgegenzunehmen sowie Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Die privatnützigen Stiftungen dagegen dienen vordergründig der Interessenverfolgung eines abgeschlossenen Personenkreises wie beispielsweise der Mitglieder einer Familie oder der Belegschaft eines Unternehmens. Aus diesem Grund unterteilen sich die privatnützigen Stiftungen in unternehmensverbundene Stiftungen und Familienstiftungen. Die unternehmensverbundenen Stiftungen verwalten Unternehmen oder sie besitzen Anteile an Personen- sowie Kapitalgesellschaften. Die Familienstiftungen zielen dagegen auf die generationsübergreifende Absicherung des Familienvermögens ab. Diese Varianten der privatnützigen Stiftungen unterliegen der Besteuerung. Dies betrifft unter anderem die aus den Stiftungstätigkeiten resultierenden Erträge. Rechtsfähige privatnützige oder gemeinnützige Stiftungen unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§§ 80 ff. BGB) und den Landesstiftungsgesetzen.

 

Treuhandstiftungen

Neben den rechtsfähigen Stiftungen, welche durch ein behördliches Anerkennungsverfahren gegründet werden, existieren die nicht rechtsfähigen Stiftungen in Form von Treuhandstiftungen. Diese sind durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und einem Treuhänder charakterisiert. Dabei wird der Stiftungsstock auf den Treuhänder übertragen, welcher das Vermögen gemäß der Satzung verwaltet und die Erträge daraus zur Erfüllung des Stiftungszwecks verwendet. Der nicht rechtsfähigen Stiftung fehlt die eigene Rechtspersönlichkeit. Daher vertritt der Treuhänder die Treuhandstiftung nach außen und erledigt sämtliche Geschäfte in ihrem Namen.

Was ist eine Stiftung?

Aus dieser Differenzierung kristallisiert sich heraus, dass der Stiftungszweck ausschlaggebend für die Stiftungsform ist und das „Herz“ der jeweiligen Stiftung bildet. Zukünftige Stifter sollten aus diesem Grund das individuelle Stiftungsziel, die verschiedenen Stiftungsformen sowie deren Eigenschaften kennen, um das gestiftete Vermögen optimal strukturieren zu können.

 

Vorteile der Stiftung

Dessen ungeachtet bieten Stiftungen mehrere Vorteile, sowohl für die Stifter selbst als auch für die Gesellschaft im Allgemeinen. Zum einen besteht ein primärer Vorteil darin, die individuellen Stiftungsziele und Werte über Generationen hinweg langfristig verwirklichen zu können. Ein weiterer Vorteil spiegelt sich in den steuerlichen Begünstigungen wider. Je nach Stiftungsform und den dazugehörigen gesetzlichen Bestimmungen kann eine Stiftung steueroptimiert agieren, um ihren Stiftungszweck bestmöglich dienen zu können. Zum anderen kann eine Stiftung nicht vererbt, verkauft oder gepfändet werden, da die Stiftung über keinen Eigentümer verfügt. Die Stiftung bleibt daher auch bei einem Insolvenzverfahren, welches den Stifter betrifft, unberührt. Ein zusätzlicher Vorteil besteht darin, dass Stiftungen eine Plattform bieten können, um sich mit anderen Stiftern, Organisationen und Experten auszutauschen sowie zusammenzuarbeiten. Dies ermöglicht eine bessere Vernetzung und Koordination von Aktivitäten im Sinne der Stiftungszwecke.

 

Fazit

Eine Stiftung ist eine gesellschaftsrechtliche Organisation, die aus Vermögenswerten besteht, welche vom Stifter eingebracht werden, um einen vorgegebenen Stiftungszweck zu erreichen. Sie kann von Privatpersonen, Unternehmen, staatlichen oder kirchlichen Institutionen gegründet werden. Es gibt verschiedene Arten von Stiftungen, welche sich in ihrer Rechtsfähigkeit unterscheiden und private oder gemeinnützige Zwecke verfolgen können. Die Vorteile der Stiftung sind vielfältig. Insbesondere der Ewigkeitsgedanke und die fehlenden Anteilseigner der Stiftung bieten einen sicheren Rahmen für die langfristige Förderung der Stiftungszwecke.