Vergleich Stiftungs-Holding versus GmbH-Holding

 

Holdingstrukturen bieten Unternehmern bzw. Investoren die Möglichkeit ihr Vermögen optimal zu strukturieren und vor Risiken zu schützen. Welche Vorteile die Stiftungs-Holding gegenüber der klassischen GmbH-Holding hat, erläutert der folgende Beitrag.

 

Umfassender Vermögensschutz

Der wesentliche Unterschied einer Stiftung gegenüber einer GmbH ist, dass niemand Anteile an ihr hält. Die Stiftung gehört sich selbst. Somit ist das Vermögen in der Stiftung klar vom Privatvermögen der Stifter bzw. der Unternehmerfamilie getrennt.

Während die GmbH-Holding genau wie die Stiftungs-Holding das Privatvermögen vor operativen Risiken des Unternehmens bzw. der Investitionen schützt, schlagen private Risiken wie Scheidung, Erbschaft, Wegzug und Insolvenz direkt über die Teilhaberschaft der Gesellschafter auf die GmbH-Holding durch. Ein Durchgriff dieser Risiken auf das Vermögen in der Stiftung ist hingegen nicht möglich. Die Lebensrisiken aus der privaten Sphäre haben daher keine rechtliche Wirkung auf das Vermögen der Stiftung.

Gerade bei einer GmbH-Holding wird die Erbschaftssteuer oftmals außer Acht gelassen und stellt ein latentes und doch signifikantes, finanzielles Risiko für das Familienvermögen dar.

 

Steuerliche Unterschiede

Gewinnausschüttungen in beide Holdingstrukturen sind steuerbegünstigt. Lediglich 95 Prozent der Gewinne müssen überhaupt versteuert werden. Das gleiche gilt beim Verkauf der Unternehmensanteile aus der Holding-Struktur.

Einen wichtigen Unterschied gibt es aber doch: Die GmbH-Holding hält grundsätzlich Betriebsvermögen, während die Familienstiftung prinzipiell nicht als gewerblich, sondern als vermögensverwaltend eingestuft wird. Die laufende Steuerbelastung einer Stiftung beschränkt sich damit auf 15 Prozent Körperschaftsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag. Gewerbesteuer entsteht nur insoweit die Stiftung selbst gewerblich tätig wird. Gewerbliche Einkünfte in der Stiftung infizieren nicht automatisch die restliche Vermögensverwaltung.

Während die GmbH im Normalfall Dividenden, Miet- und sonstige Erträge mit ca. 30 Prozent versteuert liegt die Stiftung bei der Hälfte mit ca. 15 Prozent. Langfristig bietet der steuerfreie Verkauf von Immobilien nach 10 Jahren aus der Stiftung einen weiteren erheblichen, steuerlichen Vorteil gegenüber der GmbH.

Schließlich wirft auch die Rückführung der Holding-Erträge ein besseres Licht auf die Stiftung. Während in der GmbH lediglich an die Gesellschafter ausgeschüttet werden darf und das Risiko der verdeckten Gewinnausschüttung immer im Raum steht, kann die Stiftung einen viel breiteren Kreis der Familienangehörigen begünstigen und auch die Höhe und Art der Ausschüttung flexibler gestalten. Die Besteuerung der Ausschüttung ist im Falle der Stiftung besser steuerbar und kann im Vergleich zur GmbH verringert werden.

 

Fazit

Wer sein Unternehmens- und Familienvermögen generationsübergreifend schützen und vermehren möchte, sollte die Option einer Stiftung als Holding in Betracht ziehen. Die Stiftung schirmt sämtliche private und unternehmerische Risiken zuverlässig vom Familienvermögen ab. Die fehlende Gewerbesteuer und Gestaltungsoptionen bei den Ausschüttungen aus der Stiftung sorgen für eine geringere Abgabenlast und mehr Flexibilität bei der Vermögensbildung.  Wie die konkreten Vor- und Nachteile im Einzelfall aussehen, dazu beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.