Wie Sie von Immobilien in der Familienstiftung profitieren

Die Familienstiftung bietet Immobilienbesitzern zahlreiche Vorteile für die langfristige Vermögenssicherung und -verwaltung. Auch auf die steuerlichen Vorteile sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Familienstiftung wird im folgenden Artikel eingegangen.

 

Steuerliche Aspekte der Familienstiftung

Im Vergleich zum Privatbesitz der Immobilien oder der Verwaltung in anderen Gesellschaftsformen wie der GbR, KG oder der GmbH liegt die Stiftung oftmals vorn, weil sie gewissermaßen die Vorteile aus Privat- und Kapitalbesitz miteinander vereint.

 

Geringere Besteuerung der Mieterträge

Die Mieterträge werden in der Stiftung mit maximal 15 Prozent Körperschaftssteuer plus Solidaritätszuschlag versteuert, während ein privater Immobilienbesitzer bis zu 45 Prozent Einkommenssteuer auf seine Mieterträge zahlt. Der Steuervorteil ist enorm und übersteigt schnell die Gründungskosten einer Familienstiftung. Weniger Steuerzahlungen führen zu mehr Liquidität und höheren Nettorenditen in der Stiftung. Die höheren Erträge können Jahr für Jahr investiert werden und führen aufgrund des Zinseszins-Effekts zu einem signifikant höheren Vermögen im Alter.

Steuerfreier Verkauf

Genau wie eine Privatperson oder Personengesellschaft, kann eine Familienstiftung ihre Immobilien nach einer Haltedauer von 10 Jahren spekulationssteuerfrei verkaufen. Dies bedeutet, dass bei einem Verkauf nach Ablauf dieser Frist keine Steuern auf die Wertsteigerungsgewinne anfallen.

Vermietung & Selbstnutzung

Zusätzlich können alle steuerlichen Vorteile der Vermietung und Verpachtung einer Immobilie, wie beispielsweise Abschreibungen und Absetzbarkeit von Kosten, auch in der Stiftung genutzt werden. Selbst eigengenutzte Immobilien können in die Stiftung übertragen und zu 66 Prozent der ortsüblichen Miete an Familienmitglieder vermietet werden. Dies ermöglicht den optimalen Schutz und die steuerliche Nutzung des Wohneigentums, ohne es aus der Familie hergeben zu müssen.

Gewerbesteuer

Eine Stiftung ist nicht mit dem Risiko der gewerblichen Infizierung verbunden und unterliegt nicht der Gewerbesteuer, solange kein gewerblicher Grundstückshandel stattfindet. Gewerbesteuer fällt explizit nur auf gewerbliche Einkünfte an. Somit kann die Familienstiftung sehr gut als Vermögensverwaltung eingesetzt werden und neben Immobilien auch gewerbliche Beteiligungen, Photovoltaikanlagen und alle anderen Anlageklassen halten.

Freibetrag & Verwaltungskosten

Neben der Spekulationssteuerfreiheit nach 10 Jahren gibt es auch einen jährlichen Steuerfreibetrag für die Stiftung in Höhe von 5.000 Euro, der die Steuerzahlungen minimiert. Die laufenden Kosten einer Stiftung sind in der Regel geringer als die einer GmbH. Die Stiftung muss lediglich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung vorlegen, während eine GmbH eine Bilanzbuchhaltung und einen Jahresabschluss benötigt.

 

Rechtliche Aspekte der Familienstiftung

Die Errichtung einer Familienstiftung wird bei der Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslands beantragt und gilt mit dem Anerkennungsbescheid der Behörde als gegründet. Es ist wichtig, dass die Gründung einer Familienstiftung von erfahrenen Fachleuten begleitet wird, um alle rechtlichen und steuerlichen Folgen zu bedenken und den größtmöglichen Nutzen daraus ziehen zu können. Die Stiftung hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann am Geschäftsverkehr teilnehmen, z.B. eine Immobilie kaufen, finanzieren, vermieten und verkaufen. Das Grundstockvermögen der Stiftung muss ausreichend groß sein, um langfristig den Stiftungszweck, bspw. die finanzielle Versorgung der Familie, erfüllen zu können. Das Vermögen wird unwiderruflich von den Stiftern auf die Stiftung übertragen und ist anschließend eine sich selbst gehörende Vermögensmasse. Kontrolliert wird dieses Vermögen vom Stiftungsvorstand, zu welchem sich der Stifter ernennen kann. Die Erträge des Stiftungsvermögens können entsprechend der Beschlussfassung des Vorstands bzw. der Stiftungssatzung an die Stifter und deren Familienangehörige ausgeschüttet oder thesauriert werden.

 

Vermögensschutz in der Familienstiftung

Die Familienstiftung bietet nicht nur steuerliche Vorteile für Immobilienbesitzer, sondern auch einen umfassenden Vermögensschutz für alle Vermögenswerte, die in die Stiftung übertragen werden. Da das Stiftungsvermögen sich selbst gehört und es keine Anteilseigner gibt, ist es vor externen Eingriffen geschützt. Risiken wie Scheidung, Erbschaft oder Haftungsfälle der Stifter und ihrer Familienangehörigen haben keine Auswirkungen auf das Stiftungsvermögen. Unternehmerische Risiken bis hin zur Insolvenz können zuverlässig vom Familienvermögen abgeschirmt werden.

 

Fazit

Zusammenfassend bietet die Familienstiftung als Immobilienverwaltung erhebliche steuerliche Vorteile und ermöglicht ein dynamisches Wachstum des Vermögens. Die Stiftung bietet umfassenden Vermögensschutz für das Immobilienvermögen und alle weiteren Vermögenswerte der Familie. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen können an die Familienangehörigen ausgeschüttet werden, um den Stiftungszweck zu erfüllen und die Familie in allen Angelegenheiten zu fördern und abzusichern.