Für wen eignet sich eine Verbrauchsstiftung?

Verbrauchsstiftungen erfreuen sich einer zunehmenden Beliebtheit. Gründe sind das Verfolgen eines zeitlich befristeten Vorhabens durch die Stiftung sowie die relativ geringen Erträge, die sich am Kapitalmarkt in den vergangenen Jahren erzielen ließen.

 

Was ist eine Verbrauchsstiftung?

Im Normalfall werden Stiftungen auf Dauer und ohne zeitliche Befristung ins Leben gerufen – nach dem sogenannten Ewigkeitsprinzip. Bei einer Verbrauchsstiftung ist das anders. Diese zeichnet sich durch die Besonderheit aus, dass ihr Bestehen oftmals zeitlich begrenzt ist. Darüber hinaus werden nicht ausschließlich die Vermögenserträge verwendet, wie es bei der Ewigkeitsstiftung vorgeschrieben ist. Stattdessen darf und soll das Vermögen ebenfalls für die Erfüllung des Stiftungszwecks genutzt werden.

 

Anerkennung durch Stiftungsaufsicht notwendig

Bei der Verbrauchsstiftung ist – wie auch bei der klassischen Stiftung – die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. In erster Linie wird jedoch weniger das Vorhandensein des zum Verfolgen des Stiftungszwecks notwendigen Vermögens überprüft. Stattdessen liegt der Schwerpunkt seitens der Stiftungsaufsicht auf der Prüfung, ob die geplante zeitliche Perspektive (Bestehen der Stiftung) zum Erfüllen des Stiftungszwecks realistisch ist.

 

Welche Formen der Verbrauchsstiftung gibt es?

Verbrauchsstiftungen dürfen in zwei Varianten errichtet werden:

  • Rechtsfähige Verbrauchsstiftung
  • Treuhänderische Verbrauchsstiftung

Damit eine rechtsfähige Verbrauchsstiftung anerkannt wird, muss sie für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren bestehen. Die Sicherung der Zweckverwirklichung muss für diesen Zeitraum gewährleistet sein. Es ist nicht erlaubt, das Kapital der rechtsfähigen Verbrauchsstiftung nach Belieben (losgelöst vom Zweck der Stiftung) zu verwenden.

Die treuhänderische Verbrauchsstiftung unterscheidet sich von der rechtsfähigen Verbrauchsstiftung dadurch, dass deren Ende offenbleiben kann, aber nicht muss. Die treuhänderische Verbrauchsstiftung ist rechtlich nicht selbstständig, sondern ein Treuhänder übernimmt die Verwaltung. Eine Besonderheit ist ferner, dass das Stiftungsrecht des BGB nicht angewendet wird. Stattdessen sind die Regeln des Schenkungsrechts zu beachten.

 

Steuerliche Behandlung der Verbrauchsstiftung: Gibt es Besonderheiten?

Vom Grundsatz her gelten für eine Verbrauchsstiftung die identischen steuerlichen Regelungen, wie es bei einer klassischen Stiftung der Fall ist. Die Besonderheit besteht jedoch darin, dass der Stifter einer gemeinnützigen Stiftung weniger steuerliche Begünstigungen im Vergleich zum Stifter einer Ewigkeitsstiftung nutzen kann. Privatpersonen dürfen maximal 20 Prozent der Einkünfte steuerlich geltend machen, hinsichtlich der Förderung steuerbegünstigter Zwecke (EStG § 10 b).

Somit dürfen für Zuwendungen ins Verbrauchsvermögen nur die allgemeinen, spendenrechtlichen Abzugsbeträge genutzt werden, die in § 10b Abs. 1 Einkommensteuergesetz definiert sind. Höhere Beträge können jedoch in kommende Jahre vorgetragen und dann steuerlich genutzt werden. Entgegen des Sonderausgabenabzugsbetrag von 1 Million Euro in einer gemeinnützigen Ewigkeitsstiftung ist dies ein steuerlicher Nachteil, den es vorab zu Bedenken gibt.

 

Wann eignet sich eine Verbrauchsstiftung?

Die Entscheidung zwischen einer Ewigkeitsstiftung und einer Verbrauchsstiftung sollte gut überlegt sein. In mehreren Situationen sind Verbrauchsstiftungen die bessere Alternative. Dazu zählen:

  • Der Zweck der Stiftung ist sehr anspruchsvoll und kann voraussichtlich schneller erreicht werden, wenn das Stiftungsvermögen aufgebraucht wird.
  • Dem Stiftungszweck liegt ein Vorhaben zugrunde, welches von Beginn an zeitlich befristet ist.
  • Das Stiftungsvermögen ist zu gering, als dass (auch aufgrund geringer Kapitalmarktzinsen) die Erträge alleine nicht zum Verwirklichen des Stiftungszwecks ausreichen würden.

 

Verbrauchsstiftungen und ihre Gemeinnützigkeit

Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist auch bei einer Verbrauchsstiftung möglich. Voraussetzung ist, dass die Stiftung steuerbegünstigte Zwecke verfolgt. Der Vorteil der Gemeinnützigkeit besteht vorrangig darin, dass es sowohl eine Befreiung von der Körperschaftsteuer als auch von der Gewerbesteuer gibt. Lediglich Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben fallen nicht unter diese Steuerfreiheit.

 

Fazit zu Verbrauchsstiftungen

Meistens ist eine Verbraucherstiftung von vorne herein als solche geplant, auch wenn ebenso eine spätere Umwandlung von einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung möglich ist. Die Besonderheit der Verbrauchsstiftung besteht darin, dass neben den Erträgen auch das Stiftungsvermögen verwendet werden darf. Zudem muss die Stiftung nicht auf unbefristete Zeit existieren. Ins Leben gerufen werden Verbrauchsstiftungen beispielsweise, wenn die Erträge des Stiftungsvermögens alleine nicht zum Verwirklichen des Stiftungszwecks ausreichen oder das Stiftungsvorhaben von Beginn an ein zeitlich befristetes Projekt ist.